Rovinj Rovigno

Einreisebestimmungen

Für die Anreise nach Kroatien benötigen ausländische Touristen einen gültigen Reisepass oder einen anderen Personalausweis, der aufgrund der internationalen Verträge anerkannt wird, als Identitätsnachweis. Fürs Fahrzeug benötigen Sie den Führerschein, die grüne Versicherungskarte, sowie die Vollmacht des Fahrzeugseigentümers, wenn Sie nicht der Eigentümer des von Ihnen gelenkten Fahrzeuges sind. Davon ausgenommen sind die Länder mit denen besondere Verträge unterzeichnet wurden. Die Touristen können bei der Anreise nach Kroatien ihr persönliches Gepäck mitnehmen, für das es keine Einschränkungen gibt. Technische Geräte, Videokameras, Campingausrüstung, Wasserfahrzeuge und deren Ausrüstung, sowie Ausrüstung für den Radioempfang muss man bei der Anreise nach Kroatien anmelden. Zollfrei sind: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250g Rauchtabak; 1l Spirituose (Alkoholgehalt größer als 22%); 2l Wein und anderen Alkoholgetränken dessen Alkoholgehalt kleiner ist als 22%; 50ml Parfüm und bis 250ml Eau de Toilette; Arzneimittel nur für den Passagierbedarf.
Ausfuhr - Der Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Statuen, Bildern und anderen Gegenständen, die zum Kulturerbe gehören, sowie Gold und Silber ist nur mit der gültigen Genehmigung möglich.

Technische Geräte für den persönlichen Gebrauch (Videokamera, tragbarer Fernseher, Campingausrüstung, Ausrüstung für den Radioempfang .) können eingeführt werden, müssen, aber am Grenzübergang bei der Anreise unbedingt angemeldet werden.

Feuerwaffen können nur mit der Sondergenehmigung der Grenzpolizei eingeführt werden. Sportwaffen können eingeführt werden, müssen, aber am Grenzübergang bei der Anreise unbedingt angemeldet werden. Haustiere - Es ist erlaubt Tiere (Hunde, Katzen u.a.) mitzunehmen, man benötigt dafür den gültigen gelben Internationalen Gesundheitsausweis und die Bestätigung über die Impfungen besonders gegen die Tollwut. Falls der ausländische Staatsbürger die oben erwähnten Dokumente nicht besitzt, kann er seine Haustiere vom Tierarzt an den Grenzübergängen, gegen Bezahlung der vorgeschriebenen Gebühren, untersuchen lassen. Rückerstattung der Umsatzsteuer Rückerstattung der Umsatzsteuer für ausländische Staatsbürger gilt für gekaufte Ware, deren Wert 500 Kuna übersteigt. Bei der Ausreise aus Kroatien ist es notwendig das Formular Tax Free Cheque bestätigen zu lassen. Die Zeit für die Rückerstattung ist auf ein Jahr ab dem Kaufdatum begrenzt.

Zusätzliche Informationen:
Zollamt beim Finanzministerium der Republik Kroatien. Tel. 00385/1/6102-333.

 

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52210 Rovinj
Tel.: ++385/52/811-566
Tel.: ++385/52/813-469
Fax: ++385/52/816-007
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